Rechtschaftswirt

Freitag, 19. Juni 2009

GEZ PC Gebühren 2007: Verwaltungsklotz ohne wirtschaftlichen Sinn

Nur ein paar Zahlen zum Nachdenken. Seit 01.01.2007 gibt es die Gebührenpflicht für internetfähige Geräte bei der GEZ, d.h. PCs, Laptops, PDAs etc, sogenannte NEG (neuartige Empfangsgeräte). Da die "neuartigen Empfangsgeräte" in Verbindung mit Radio oder Fernseher gebührenfrei sind, ergibt sich nur in den seltenen Fällen eine Gebührenpflicht. Die Meldepflicht besteht aber immer. Mit anderen Worten: viel Verwaltung, wenig Einnahmen.

Die Geschäftszahlen der GEZ bestätigen das eindrucksvoll. Hier eine erschreckende Bilanz für den Gebühreneinzug für internetfähige Geräte im Jahr 2007. Alle Daten aus dem GEZ Geschäftsbericht von 2007 Seite 42:

Einnahmen 2006: ca 7.286 Mio Euro

Einnahmen 2007: ca 7.299 Mio Euro (kaum Veränderung zu 2006)
davon PCs, PDAs etc: ca 5,9 Mio Euro (macht unglaubliche 0,08% der Gesamteinnahmen)

0,08%


Diese Zahl muss man erst mal optisch hervorheben!

Selbst wenn man den Effekt der für die Zukunft vermuteten Gebührenflucht weg von TV hin zu günstigeren PC Gebühren berücksichtigt, selbst wenn eine Steigerung der Einnahmen für PCs für Folgejahre erwartet wird: für den Aufwand ist verdammt mager die Ausbeute!

Wirtschaftlich betrachtet, haben sich die öffentlich-rechtlichen einen Verwaltungsklotz an den Bein gehängt. Dabei haben sie enorme Image-Einbußen und juristische Tauziehen am laufenden Band in Kauf genommen.

Es wäre interessant zu wissen, ob die 5,9 Mio den Verwaltungsaufwand für internetfähigen Geräte 2007 gedeckt haben? Reine Aufnahme und Datenverwaltung. Zumeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen, Änderungen etc?

Für die Gesamtumstellung des Systems wird die Summe wohl kaum reichen. Allein wenn man die Umstellung des EDV Systems, Schulung der Mitarbeiter, Prüfung und Betreuung durch die Rechtsabteilung etc bedenkt.

0,08%

Lukrative Nebenjobs von Moderatoren der ARD und ZDF

Eine interessante Liste von ARD und ZDF Moderatoren, die nebenberuflich u.a. von Banken und Megakonzernen für Gastauftritte nicht unerhebliche Gagen kriegen. So z.B. lassen die Topverdiener unter öffentlich-rechtlichen TV Moderatoren Tom Buhrow und Claus Kleber ihre Gastauftritte 20.000 Eur kosten.

Sollte man sich dabei Gedanken um unabhängige Berichtserstattung machen? Diese Frage ist mit Sicherheit angebracht, wenn man die Namen, Angagements und Gagen anguckt. Zumal kaum anzunehmen ist, dass ein ARD Moderator für eine Straßenfestbühne gebucht wird, sondern eher für eine wirtschaftlich und politisch relevante Veranstaltung.

Auch wenn die öffentlich-rechtlichen dabei darauf hinweisen, dass die Nebentätigkeiten von fest angestellten Mitarbeitern genehmigungspflichtig sind und die freiberuflichen Mitarbeiter ihre Angagements zumindest absprechen müssen, und Nebentätigkeiten im Allgemeinen nicht verboen werden dürfen, bleibt die Frage erlaubt, ob solche Honorare die journalistische Unabhängigkeit massiv beeinflussen und nicht gegen die journalistische Ethik verstoßen.

Popcomm 2009 abgesagt: Abschied auf Raten?

Die veranstalter geben als Gründe schlechte Voranmeldungszahlen an, unter anderem als Folge der anhaltenden Musikpiraterie im Internet. Insgesamt räumen die Veranstalter Notwendigkeit der Umstrukturierung der Veranstaltung ein. 2010 soll es nach Aussagen der Veranstalter weiter gehen. Wird es auch?

Auch wenn die Finanzkrise das Thema Strukturreformen im Medienbusiness und im Medienrecht in den Schatten gestellt hat: Irgend-wann mal muss es gemacht werden. Der neue Umgang mit Informationen und mit Medien macht es notwendig, neue Strukturen aufzubauen. Neues Rechtsverständnis und neue Verwertungsmodelle müssen her. Auch neue Gesetze, die das regeln.

Es gibt noch einiges zu tun...

Donnerstag, 18. Juni 2009

Agrarsubventionen: Who is who?

Who is who der Empfänger der Agrarsubventionen. Sehr Interessant.

Mit einer übersichtlichen Tabelle dazu.

New York Homicides Map

New York Times hat mit Hilfe von Angaben der NY Police Deparment eine Karte der in New York registrierten Morde und Totschläge 2003-2009 veröffentlicht. Jeder Punkt auf der Karte markiert ein Mord/Totschlag, in der Infoblase erscheinen Infos über Opfer, ggfs über Täter, Datum, Uhrzeit und genaue Adresse, es gibt Zoom Funktion. Danach werden in NY ca 550 Morde und Totschläge pro Jahr registriert, die meisten im Sommer

Hier die NYC Homicides Map


Wie würde wohl so eine Karte von Berlin aussehen?

Sonntag, 14. Juni 2009

ZDF: Blogs sind keine Presse

Diese Meldung ist zwar alt, sollte aber in jedem Blog dieser Republik erscheinen.

Das ZDF sagt uns: “Wir beliefern keine Blogs mit Bildern” - und beruft sich auf Urheberrechtsprobleme. Richtig offen steht der Sender nicht zu seiner Entscheidung. Blogs sieht man dort offenbar noch als Teil einer publizistischen Öffentlichkeit zweiter Klasse.

Mehrfachabmahnungen sind nicht automatisch Rechtsmissbrauch

Recht interessanter Fall und incht weniger interessantes Urteil. In Teilen wird es bestimmt nicht bei allen auf Verständnis und Zustimmungs stößen.

LG Hamburg: Teurer Markenrechtsverstoß bei eBay durch CD-Verkauf

LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008, Az. 315 O 880/07
§ 14 MarkenG

Das LG Hamburg hat im Fall einer markenrechtlichen Abmahnung den Abgemahnten zur Zahlung von Anwaltskosten bei einem Streitwert von 25.000,00 EUR verurteilt - über 900,00 EUR an Kosten. Dabei hatte der Beklagte über seinen Musik-Shop bei eBay nur eine CD verkauft. Diese hatte es jedoch in sich, denn es handelte sich um eine “Greatest Hits” CD der ehemaligen Musikgruppe des Klägers, der sich den Bandnamen als Marke hatte schützen lassen. Die vom Beklagten verkaufte CD war jedoch leider nicht vom Kläger und dessen ehemaliger Band, sondern von einem ehemaligen Bandmitglied und einer Cover-Gruppe aufgenommen worden. Gegen die Abmahnungskosten verteidigte sich der Beklagte hauptsächlich mit Argumenten aus dem Bereich der Rechtsmissbräuchlichkeit, z.B. Vielfachabmahnung, überhöhte Forderung, einfachere Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung über z.B. VeRI-Programm bei eBay. Das Hamburger Gericht blieb aber hart, verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Anwaltskosten und begründete dies wie folgt: Eine Vielzahl von Abmahnungen spreche nicht für Missbrauch, sondern für eine Vielzahl von Rechtsverletzungen und eine ernsthafte Verfolgungsabsicht des Kläger; auf die Programme der Internetauktionshäuser könne nicht verwiesen werden, da die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt würde und der Rechtsinhaber müsse eine Verwirkung seiner Rechte vermeiden. Im Gegensatz zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind die Maßstäbe für einen Rechtsmissbrauch im Markenrecht jedenfalls nach Auffassung des LG Hamburg strenger anzusetzen.