Wie wir alle wissen: lieber selber Fotos schießen, als irgend-wo im Internet klauen. Das gilt auch für Teile eines Bildes.
Selbst wenn nur ein Teil eines fremd hergestellten Bildes für ein eigenes Produkt/Werbebild ohne Zustimmung des Urhebers genutzt wurde, bzw das Originalfoto bearbeitet wurde, selbst dann kann der Urheber Unterlassung und ggfs Schadensersatz verlangen.
Dazu LG Düsseldorf
Freitag, 5. Juni 2009
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