Es scheint so, dass die Justizministerien der Länder mit der Umstellung des Jura Studiums auf Bachelor und Master endlich der Realität weichen. Dabei sind bereits mehrere Modelle entworfen, die das Bachelor/Master Werdegang mit dem Staatsexam kombinieren sollen.
Meine Meinung: auch 2 Staatsexamen schützen vor Dummheit, Inkompetenz und Lebensfremde nicht. Gerade in einem Rechtssystem kommt es auf Lebenserfahrung und Sachkenntnisse an, die man nicht an der Uni, sondern im Kontakt mit Mandanten und Sachverhalten erwirbt. Dass ein "Volljurist", der sein halbes Leben nur mit dem Studium und Refendariat verbracht hat besser vertreten oder richten soll, als ein "Master" mit jahrelanger Berufserfahrung und Kommunikation mit Mandanten und Kollegen, ist völlig realitätsfremd.
In der wirtschaftlichen Realität geht es im Endeffekt um Geld und künftige Geschäfte. Da ist jemand, der sich mit der (wirtschaftlichen) Materie besser auskennt und die Interessen der Konfliktseiten versteht bzw. durchschaut, hat mehr Aussicht auf Erfolgreiche Vertretung. Dr. Jur. oder LL.M. ist dabei egal
Sonntag, 14. Juni 2009
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