Mittwoch, 27. Mai 2009

Abmahner muss das Wettbewerbsverhältnis darlegen

Ohne berechtigtes Interesse geht es nicht

Das OLG Hamburg hat noch einmal klargestellt (Beschl. v. 20.02.2009 - Az.: 3 W 161/08), dass ein Unternehmen, das eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht, in seinem Schreiben in nachvollziehbarer Weise das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses darlegen muss.

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