Inhaber von Urheberrechten können mittlerweile mit richterlicher Anordnung direkt Auskunft bei den Internet-Service Providern beantragen. Mit dieser Auskunft lassen sich die Anschlussinhaber hinter den ermittelten IP-Adressen feststellen um diese mit Abmahnung auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Für die richterliche Anordnung fallen pro Antrag EUR 200,- Gebühren, die zunächst die Rechtsverfolger zu zahlen haben.
Mittwoch, 27. Mai 2009
Vorfeldrecherche für Filesharing-Abmahnungen kann teuer werden
Ein Antraug bei der Staatsanwaltschaft gibts nicht umsonst.
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