Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Die meisten Bundesländer haben im Jahre 2006 Aufträge über Datenbankdienste (vgl. Justizportal NRW) an Juris vergeben.
Die Bundesregierung meint, dass eine Ausschreibung der Aufträge deshalb unterbleiben dürfe, weil es keine, mit der Juris-Datenbkank vergleichbare Dienstleister auf dem Markt gebe.
Hiergegen wendet sich die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass die Aufträge über Datenbankdienste nicht ohne vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erfolgen dürfe.
Infolgedessen hat die Kommission am 14.04.09 den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Freitag, 29. Mai 2009
Die EU und Juris
via vergaberecht.cc
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Über mich
Blog-Archiv
-
▼
2009
(28)
-
▼
Mai
(12)
- Die EU und Juris
- Die PR Arbeit
- Teuerer Urlaub mit Unannehmlichkeiten
- Herr Mboma und die Zemenfabrik
- Brutal und unnötig
- Versteckte Preiserhöhungen
- (alt) Manipulierte Kassengeräte
- Goldbarren
- Abmahner muss das Wettbewerbsverhältnis darlegen
- Vorfeldrecherche für Filesharing-Abmahnungen kann ...
- Abmahnungen als Rechtsmissbrauch
- Rechtschaftswirt und Wirtschaftsrecht
-
▼
Mai
(12)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen